Einwohnermeldeamt
Hauptwohnung, anmelden
Kurzinformationen
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der Meldeschein muss dann nur von einer Volljährigen der einziehenden Personen unterschrieben sein. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Erfolgt der Einzug in eine gemietete Wohnung ist es zwingend notwendig, eine Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers der Wohnung vorzulegen.
Beschreibung
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person) Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichtigen zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- bei ausländischen Personen: der Pass
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Mietwohnung
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
(033875) 36630
(033875) 36663
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Wohnungsgeberbestätigung