Einwohnermeldeamt
Hauptwohnung, ummelden
Kurzinformationen
Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Gemeinde/Stadt die Wohnung wechseln,müssen sich innerhalb von zwei Wochen unmelden. Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
Erfolgt der Einzug in eine gemietete Wohnung ist es zwingend notwendig, eine Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers der Wohnung vorzulegen.
Beschreibung
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person). Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder ggf.Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger
- Bei ausländischen Personen: der Pass
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine gemietete Wohnung
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
(033875) 36630
(033875) 36663
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Wohnungsgeberbestätigung