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Einwohnermeldeamt

Haushaltsbescheinigung


Kurzinformationen

 


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld bei schriftlicher Beantragung:
  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Scheidungsurteil (in Kopie) oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
  • frankierter Rückumschlag

Gebühren

keine

 


Ansprechpartner

Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
Telefon (033875) 36630
Telefax (033875) 36663