Ordnungsverwaltung
Vollstreckung
Kurzinformationen
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Beschreibung
Vollstreckbarkeit ist gegeben,
- wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
- über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
- die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
- wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663