Einwohnermeldeamt
Personalausweis
Kurzinformationen
Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Pass zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.
Beschreibung
Fristen
Gültigkeit des Personalausweises:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres = 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr = 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Gebühren
Gebühren sind bei der Beantragung des Personalausweises in bar oder per E-Karte zu entrichten.
Die Gebühr für den Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 22,80 €.
Nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beläuft sie sich die Gebühr auf 37,00 €.
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
Ansprechpartner
Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
(033875) 36630
(033875) 36663