Kasse
Einzugsermächtigung
Beschreibung
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.
Ansprechpartner
Frau Lisa Polkowski
Zimmer 25 - Finanzverwaltung/Kämmerei
Lilienthalstraße 3
(033875) 36647
(033875) 36666
Frau Marika Streblow
Zimmer 23 - Kasse
Lilienthalstr. 3
(033875) 36649
(033875) 36666
Formulare
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