Ordnungsverwaltung
Ordnungsbehördliche Aufgaben
Kurzinformationen
Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.
Beschreibung
Meldewesen
Pass- und Personalausweisrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art
Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Veranstaltungen, Feuerwerken (privat) und Lagerfeuer
Unbedenklichkeitserklärungen (Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen / Ballone)
Bürgerbeschwerden / Bürgerhinweise
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B.
ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung
nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung
ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes
illegale Müllablagerung
illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
Halten von gefährlichen Hunden
Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
Wildschadensbearbeitung
Fundmunition
Katastrophenschutz
Vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)
Feuerwehr
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
(Straßenreinigungssatzung der Gemeinde)
(Satzung über Sondernutzung öffentlicher Straßen)
Gebühren
Antragstellung gebührenfrei
Erlaubnis gebührenpflichtig
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663