normale Schrift einschalten   große Schrift einschalten   sehr große Schrift einschalten

Ordnungsverwaltung

Ruhender Verkehr, Bußgeld


Beschreibung

Als Bußgelder bezeichnet man Beträge ab 40 Euro. Bei deren Festsetzung ergeht grundsätzlich ein Bescheid der Bußgeldstelle. Gegen den Bescheid ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig.

Für diese Verstöße gibt es außerdem "Punkte" beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Bei schwerwiegenden Verstößen wird zudem im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
Telefon (033875) 36631
Telefax (033875) 36663