Ordnungsverwaltung
Ruhender Verkehr, Bußgeld
Beschreibung
Als Bußgelder bezeichnet man Beträge ab 40 Euro. Bei deren Festsetzung ergeht grundsätzlich ein Bescheid der Bußgeldstelle. Gegen den Bescheid ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig.
Für diese Verstöße gibt es außerdem "Punkte" beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Bei schwerwiegenden Verstößen wird zudem im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- (Parkgebührensatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663