Altlasten, Auskunft
Beschreibung
Das Kataster beinhaltet alle Flächen im Stadtgebiet, auf denen schädliche Bodenveränderungen und Altlasten bekannt sind oder für die ein entsprechender Verdacht besteht.
- Die bei der Untersuchung, Beurteilung und Sanierung oder bei der regelmäßigen Überwachung ermittelten Daten werden im Kataster verwaltet
- Wird fortlaufend aktualisiert. Eigentümer sowie Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Bodenverunreinigungen und Altlasten und auf ihren Grundstücken unverzüglich der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen
- Sachdienliche Hinweise zum Kataster (z.B. Angaben zu früheren Grundstücksnutzungen, Mitteilungen von Zeitzeugen) werden auch anonym entgegengenommen
- Bei Kaufinteresse und für Bauherren wird empfohlen, bei der unteren Bodenschutzbehörde Auskünfte zur Situation auf einem konkreten Grundstück einzuholen.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Gemeinsame Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (ABl. EG Nr. L 158/56) (Umweltinformationsgebührenordnung - UIGebO)
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Altlasten- und Altlastenverdachtsflächenkataster mit Begründung der Antragstellung,
- Darstellung eines berechtigten Interesses (Eigentümer, Käufer, Verfügungs- und Nutzungsberechtigte, Bauherren, Vollmacht vom Eigentümer), mit einfachem Lageplan und Kennzeichnung der betreffenden Fläche
Gebühren
Die Gebühren für die Auskunft aus dem Altlastenkataster werden gemäß der Umweltinformationsgebührenordnung für das Land Brandenburg (UIGebO) v0m 30.04.1993 (GVBl. II S. 618) erhoben.