Standesamt
Lebenspartnerschaft
Kurzinformationen
In der Zeit vom 01.08.2001 bis zum 30.09.2017 war es möglich gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu begründen, gemäß des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Seit dem 01.10.2017 ist eine EHESCHLIEßUNG zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch gleichen Geschlechts möglich. Eine Lebenspartnerschaft kann somit seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden.
Die bisher eingetragenen Lebenspartnerschaften sind aber weiterhin existent.
Eine Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist möglich,
es besteht jedoch keine Pflicht zur Umwandlung.
Die Umwandlung ist kostenpflichtig.
Beschreibung
Notwendige Unterlagen
Ansprechpartner
Frau Anne Hunhold
Zimmer 01
Lilienthalstraße 3
(033875) 36632
(033875) 36666