Ordnungsverwaltung
Jagd
Kurzinformationen
Die Organisation der Jagd in den Jagdbezirken der Landesforstverwaltung Brandenburg ist darauf gerichtet, artenreiche, gesunde und vor allem den landeskulturellen Verhältnissen angemessene Wildbestände zu bewirtschaften und die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Durch die Jagd sollen die Wildbestände so reguliert werden, dass eine ökosystemgerechte Waldbewirtschaftung gewährleistet und die Erreichung der Zielstellungen des Waldumbauprogramms gesichert ist. Wald- und Wildbewirtschaftung sollen im Einklang erfolgen.
Beschreibung
Gleich im Paragraph 1 des neuen Gesetzes wurde der Tierschutz verankert und damit seiner gewachsenen Bedeutung in der Gesellschaft Rechnung getragen. Auch die zukünftige Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild trägt dem Tierschutzgedanken Rechnung. Der Fahrzeugführer hat unverzüglich die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten zu informieren, um verletztes Wild schnell von seinen Schmerzen zu erlösen.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Jagdgenossenschaft "Am Kienberg"
- Satzung der Jagdgenossenschaft Großderschau-Altgarz
- Satzung der Jagdgenossenschaft Görne
- Satzung der Jagdgenossenschaft Hohennauen
- Satzung der Jagdgenossenschaft Kleßen
- Satzung der Jagdgenossenschaft Rhinow
- Satzung der Jagdgenossenschaft Rübehorst
- Satzung der Jagdgenossenschaft Schönholz-Neuwerder
- Satzung der Jagdgenossenschaft Spaatz
- Satzung der Jagdgenossenschaft Strodehne
- Satzung der Jagdgenossenschaft Stölln
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg
- Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten
- Verordnung zur Überwachung und Kontrolle des Wildhandels (Wildhandelsüberwachungsverordnung- WildÜV)
- (Satzungen der Jagdgenossenschaften)
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663