Wichtige Daten im Überblick:
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ParzellierungsvorschlagBeschreibung der Immobilie:
Die Gemeinde Gollenberg beabsichtigt, Baugrundstücke (ca. 4.161 m², Parzellierung noch offen) in der Ortslage Schönholz zu veräußern. Lage der Grundstücke: Gemarkung Neuwerder, Flur 6, Flurstücke 136 und 138 (siehe Skizze).
Der Ortsteil Schönholz-Neuwerder ist Teil der Gemeinde Gollenberg. Der Ortsteil mit 186 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt idyllisch umgeben von Wald und Feldern. Der Ortsteil Stölln ist ca. 6 km entfernt, hier wurde durch die ersten Flüge Otto Lilienthals und hundert Jahre später durch die spektakuläre Landung einer Iljuschin 62 auf einem Feld Fluggeschichte geschrieben. In Stölln gibt es eine Kita, in der Stadt Rhinow (ca. 9 km von Schönholz) Grundschule, Kita, Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie ärztliche und zahnärztliche Versorgung.
Das Grundstück ist nach unverbindlicher Einschätzung der Gemeinde im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch bebaubar. Verbindliche Auskünfte zu konkreten Bauvorhaben kann aber nur der Landkreis Havelland, Bauordnungsamt, erteilen.
Das Grundstück war bereits einmal bebaut, es ist mit Resten der alten Bebauung zu rechnen. Wo und in welchem Umfang Fundamentreste oder Verfüllungen bzw. Abbruchmaterial dieser alten landwirtschaftlichen Bebauung auf dem Grundstück zu finden sind, ist der Gemeinde nicht bekannt.
Sollten bei Erkundungen oder durch Baugrundgutachten Probleme für eine geplante Bebauung auftreten, sichert die Gemeinde ein Rücktrittsrecht für den oder die Grundstückskäufer zu. Das Grundstück kann als Ganzes oder in Teilgrundstücken verkauft werden. Die angedeutete Parzellierung ist ein unverbindlicher Vorschlag.
Der Verkauf erfolgt unter Bewertung des abgegebenen Kaufpreisangebotes
und der oder der beabsichtigten Bauvorhaben. Das Kaufpreisangebot muss mindestens 15 €/m² betragen, für die Gesamtfläche also 62.415,- €.
Sollten Sie nur an einer Teilfläche interessiert sein, bitte die gewünschte
Größe und ungefähre Wunschlage der Teilfläche angeben.
Das Gesamtgrundstück ist vermessen. Alle weiteren anfallenden Kosten zur Durchführung des Vertrages sowie die Vermessungskosten für eine eventuelle Teilungsvermessung müssen vom Erwerber getragen werden.
Der oder die Erwerber erhält/erhalten zudem die Auflage, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Wird diese Auflage nicht erfüllt, behält sich die Verkäuferin eine Rückübertragung des Grundstückes vor.
Interessenten werden gebeten, bis zum 31.12.2024 schriftlich ihre Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Grundstückskauf Schönholz"
beim
Amt Rhinow
Lilienthalstraße 3
14728 Rhinow
einzureichen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Einreichung von Angeboten und die VOL/VOB findet keine Anwendung. Die Gemeinde Gollenberg ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die den Interessenten für die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden nicht erstattet.