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rhinow.de - Immobilien

Baugrundstücke in Rhinow zu verkaufen

Wichtige Daten im Überblick:


Beschreibung der Immobilie:

 

Die Stadt Rhinow, vertreten durch das Amt Rhinow, beabsichtigt, zehn Baugrundstü­cke an der Turmstraße bzw. am Schönholzer Weg in Rhinow zu verkaufen (Gemar­kung Rhinow, Flur 5, Flurstücke 98 bis 107).
 

Die Grundstücke haben eine Größe zwi­schen 825 und 1.1129 m2.

 

 

Flurstück 101     1.129 m²

Flurstück 102     1.087 m²

Flurstück 103     1.038 m²

Flurstück 104        989 m²

Flurstück 105        938 m²

Flurstück 106        879 m²

 

 

Die Grundstücke liegen am Hang der Rhinower Berge, am Stadtrand und in Waldnähe. Die Stadt Rhinow (1.608 Einwohner) verfügt über Grundschule, Kita, Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Landfleischerei, Bäcker) und medizinische und pfle­gerische Einrichtungen (Ärzte für Allgemeinmedizin, Apotheke, Physiotherapie, Pfle­gedienste etc.).

 

Die Kleinstadt liegt im Natur- und Sternenpark Westhavelland in der Nähe des Gülper Sees. Das Mittelzentrum Rathenow mit Bahnanbindung nach Berlin ist über die B 102 mit dem Pkw in ca. 20 Minuten erreichbar, ebenso die Bahnhöfe Friesack oder Neustadt (Dosse).

 

Der Verkaufspreis für das Bauland beträgt 91,00 € /m². Die Stadt möchte Bauflächen für bauwillige Familien zur Verfügung stellen und Spekulationsgeschäfte mit den Grund­stücken verhindern. Die Stadt behält sich daher ein Baugebot für die Flächen und eine Mehrerlösauskehr bei Weiterverkauf eines unbebauten Grundstückes vor.

 

Die Grundstücke liegen im Bereich eines bestandskräftigen Bebauungsplanes. Sie sind vermessen und werden erschlossen mit Strom-, Wasser-, Ab­wasser und Glasfaseranschluss verkauft. Die Bauarbeiten zur Erschließung und zum Stra­ßenbau erfolgen zurzeit.

 

Bei Fragen zum Bebauungsplan können Sie das Geoportal des Amtes unter www.geoportal-rhinow.de nutzen oder das Bauamt unter Bauverwaltung@rhinow.de per E-Mail erreichen.

 

Interessenten werden gebeten, ihr Kaufinteresse mit Angabe des gewünschten Flur­stückes schriftlich einzureichen beim:

 

Amt Rhinow

Lilienthalstraße 3

14728 Rhinow

 

Über die Kaufanträge entscheidet die Stadtverordneten-versammlung bei ihren tur­nusmäßigen Sitzungen.

 

Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot zur Erreichung von Angeboten und die VOL/VOB findet keine Anwendung. Die Stadt Rhinow ist nicht verpflichtet, irgend­einem Angebot den Zuschlag zu geben. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Verfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die dem Interessenten für die Teilnahme am Verfahren ent­stehen, werden nicht erstattet.