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Vorschau Baugrundstücke Schönholzer WegBeschreibung der Immobilie:
Die Stadt Rhinow, vertreten durch das Amt Rhinow, beabsichtigt, zehn Baugrundstücke an der Turmstraße bzw. am Schönholzer Weg in Rhinow zu verkaufen (Gemarkung Rhinow, Flur 5, Flurstücke 98 bis 107).
Die Grundstücke haben eine Größe zwischen 825 und 1.1129 m2.
Flurstück 101 1.129 m²
Flurstück 102 1.087 m²
Flurstück 103 1.038 m²
Flurstück 104 989 m²
Flurstück 105 938 m²
Flurstück 106 879 m²
Die Grundstücke liegen am Hang der Rhinower Berge, am Stadtrand und in Waldnähe. Die Stadt Rhinow (1.608 Einwohner) verfügt über Grundschule, Kita, Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Landfleischerei, Bäcker) und medizinische und pflegerische Einrichtungen (Ärzte für Allgemeinmedizin, Apotheke, Physiotherapie, Pflegedienste etc.).
Die Kleinstadt liegt im Natur- und Sternenpark Westhavelland in der Nähe des Gülper Sees. Das Mittelzentrum Rathenow mit Bahnanbindung nach Berlin ist über die B 102 mit dem Pkw in ca. 20 Minuten erreichbar, ebenso die Bahnhöfe Friesack oder Neustadt (Dosse).
Der Verkaufspreis für das Bauland beträgt 91,00 € /m². Die Stadt möchte Bauflächen für bauwillige Familien zur Verfügung stellen und Spekulationsgeschäfte mit den Grundstücken verhindern. Die Stadt behält sich daher ein Baugebot für die Flächen und eine Mehrerlösauskehr bei Weiterverkauf eines unbebauten Grundstückes vor.
Die Grundstücke liegen im Bereich eines bestandskräftigen Bebauungsplanes. Sie sind vermessen und werden erschlossen mit Strom-, Wasser-, Abwasser und Glasfaseranschluss verkauft. Die Bauarbeiten zur Erschließung und zum Straßenbau erfolgen zurzeit.
Bei Fragen zum Bebauungsplan können Sie das Geoportal des Amtes unter www.geoportal-rhinow.de nutzen oder das Bauamt unter Bauverwaltung@rhinow.de per E-Mail erreichen.
Interessenten werden gebeten, ihr Kaufinteresse mit Angabe des gewünschten Flurstückes schriftlich einzureichen beim:
Amt Rhinow
Lilienthalstraße 3
14728 Rhinow
Über die Kaufanträge entscheidet die Stadtverordneten-versammlung bei ihren turnusmäßigen Sitzungen.
Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot zur Erreichung von Angeboten und die VOL/VOB findet keine Anwendung. Die Stadt Rhinow ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu geben. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Verfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die dem Interessenten für die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden nicht erstattet.