Mitteilung zu Steuerabgaben
Amt Rhinow, den 05.02.2024
Das Amt Rhinow teilt mit, dass die Abgabenbescheide für
Grundsteuer, Hundesteuer
und sonstige Abgaben
auch für das Jahr 2024 und darüber hinaus gelten.
Bei Veränderungen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Gemäß § 28 Grundsteuergesetz werden die Steuern am
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
(bei Jahreszahlern am 01. Juli)
zur Zahlung fällig sind.
Sie können helfen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren, indem Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen.